Wichtige Info:
Ab 2028 tritt lt. BGBl Nr. 62/2026 vom 29.7.2026 eine Erhöhung des KöSt-Tarifes auf 24 % für Einkommensteile über 1 Mio. EUR in Kraft
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Eine Anpassung der Bemessungsgrundlage muss in dem Veranlagungszeitraum erfolgen, in dem sich das Entgelt ändert.
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