Author: Bilanz Verlag
Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten
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Der § 34 Abs. 8 Arbeitsmarktservicegesetz fingiert, dass Beihilfen nicht als Entgelt iSd UStG gelten. Daher sind jene Tätigkeiten, die diesen Zahlungen zugrunde liegen, als
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