Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigung für Sportler

Die bisher geltenden pauschalen Entschädigungen von € 60,– pro Tag bzw. maximal € 540,– im Monat für Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer wurden ab 1.1.2023 auf € 120,– bzw. € 720,– erhöht. Wurden nur solche pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt, müssen diese Beträge dem Finanzamt auf amtlichem Formular bis Ende Februar des Folgejahres bekannt gegeben werden. Diese Änderungen gelten für die Einkommensteuer (§ 3 Abs. 1 Z 16 c EStG, BGBl I Nr. 220 vom 29.12.2022) und für die Sozialversicherung (§ 49 Abs. 3 Z 28 ASVG, BGBl I Nr. 236/2022 vom 30.12.2022).

Aus dem Fachmagazin „Bilanzbuchhalter Info„, Ausgabe 02/Februar 2023

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