|
3. Alle Lieferungen erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Empfängers. Unsere Sendungen sind sorgfältig zusammengestellt und verpackt. Reklamationen können wir nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung berücksichtigen – bitte geben Sie uns immer Nummer und Datum der Rechnung bekannt.
Es besteht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gemäß § 5e KSchG innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Lieferung.
4. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug innerhalb von 8 Tagen bar und spesenfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
5. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
6. Zeitschriften werden nach Ablauf einer Bezugsperiode ohne besondere Rückfrage bis auf Widerruf weitergeliefert. Abonnementskündigungen sind nur zum Ende eines Jahrgangs möglich und müssen bis 30. November schriftlich erfolgen.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Graz
Zusatzvereinbarungen für Wiederverkäufer (Buchhandel):
8. Lieferungen mit Rückgaberecht können wir nur innerhalb der vereinbarten Frist und im verlagsneuen Zustand zurücknehmen.
9. Rücksendungen ohne erteiltes Remissionsrecht können wir nur nach vorheriger Rückfrage und erteilter Genehmigung und nur im verlagsneuen Zustand annehmen. In jedem Fall ist die Rechnungsnummer und das Bezugsdatum anzugeben. Wir behalten uns vor, 5% des Bezugspreises als Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
10. Die Lieferung erfolgt auf Grund der buchhändlerischen Verkehrsordnung des Hauptverbandes des österreichischen Buchhandels. Der Käufer anerkennt und verpflichtet sich zur Einhaltung des Handelsbrauches des festen Ladenpreises, wie er in der Verkehrs- und Verkaufsordnung des Hauptverbandes des österreichischen Buchhandels festgelegt ist. Er verpflichtet sich insbesondere, nicht unter dem festen Ladenpreis zu verkaufen und preisgebundene Bücher nur unter Überbindung dieser vertraglichen Verpflichtung an Wiederverkäufer zu überlassen. Aus dieser Klausel ist auch der Verlag, dessen Bücher verkauft werden, als begünstigter Dritter gegen den Käufer anspruchsberechtigt.
|